Hilfsbedürftige Igel aufnehmen oder nicht
?
Es ist wieder die Zeit, in der kleine Igel in Grünanlagen,
Vorgärten, Straßen usw umherirren und nach Futter suchen.
Mitleidige Menschen nehmen solche Tiere auf, um zu helfen
und werden sehr schnell zum Hilfesuchenden. Wie macht man das? Darf ich
das? Geraten solche Menschen an eine der 206 Beratungsstellen in Deutschland
oder an Igelschutzvereine, bekommen sie fachgerechte Auskunft.
Kommunale Umweltämter, Umweltverbände,
auch viele Tierärzte sind schnell überfordert.
Die Antwort wird meistens heißen " lassen
sie die Tiere in der Natur" bis hin zu " es ist verboten"!
Was sagt das Gesetz?
BNatSchG § 42 (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden
Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist- , Brut-,
Wohn - oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören,
Der Gesetzgeber gestattet jedoch im § 43 Ausnahmen:
(6) Abweichend von den Verboten des § 42 Abs.1, Nr.1 sowie
den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner
zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie
gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu
entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.
(*) - Diese Aussage ist klar und kann nicht missverstanden
werden!
(*) natürlich nicht im Winter
- keine Nistmöglichkeit, keine Nahrung
Gehen wir noch von einer anderen Seite an
das Problem heran.
Was spricht für ein Überwintern gefährdeter Tiere?
1. Finanzielle Kosten werden privat
oder von Vereinen aufgebracht,
2. Kein negativer Einfluss auf das
biologische Gleichgewicht
3. Ausgleich (wenn auch nur geringfügig)
für durch Zivilisationseinflüsse getötete Tiere (Auto, eerleSwimmingpools,eBaugruben,
Gartengifte usw)
4. Kein Einfluß auf die natürliche
Auslese, sondern allenfalls auf von Menschen ausgelöste künstliche
Auslese
5. Der Igel ist ein Umweltindikator
für intakte Natur ( deshalb Schutzmaßnahme
6. Der Igel gehört zu den ältesten,
noch lebenden Säugetieren
7. Der Igel ist nicht mehr flächendeckend
vorhanden
8. Ethische Gründe - Rettung und
Bewahrung von Leben
Was spricht
gegen ein Überwintern gefährdeter Tiere?
Nichts !
( außer konstruierten
Argumenten ) |
-
Halten Sie sich die gesetzlichen Grundlagen und meine Argumente vor
Augen!
-
Machen Sie sich über das "Wie" kundig.
-
Denken Sie aber auch daran: "Nicht jeder Igel braucht Hilfe, aber
jede Hilfe muss richtig sein"!
Haben Sie dazu und anderen Problemen zum Igel Fragen, rufen
Sie an!
Johann Dorschner (2008)
Erich-Mühsam-Str. 7, D – 06886 Lutherstadt Wittenberg
oder per Fax an: 03491/612776. www.igelratgeber.de |